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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Logos Bildungsforum GmbH
Stand: 01.01.2013

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die Firma Logos Bildungsforum GmbH (im folgenden "Logos" genannt) hält Lehrveranstaltungen über Standard- und Individual-Software, Sprachschulungen sowie Train the Trainer- und Pesönlichkeits-Seminare ab. Darüber hinaus fertigt Logos Übersetzungen in diverse Zielsprachen an.

Für alle Geschäftsbeziehungen mit Logos gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.


§ 2 Seminare

Vorkenntnisse

Logos veranstaltet offene Seminare zu bestimmten Themen und Softwareprodukten sowie individuelle Firmenseminare mit Inhalten, die mit dem Auftraggeber vorher abgestimmt wurden. Soweit offene Seminare Vorkenntnisse erfordern, wird der Teilnehmer auf die Notwendigkeit dieser Vorkenntnisse mit der Ausschreibung des Seminars hingewiesen. Für das Vorhandensein der erforderlichen Vorkenntnisse trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Soweit eine Firmenseminar nach Vorgaben eines Auftraggebers erfolgt, hat der Auftraggeber für die zur erfolgreichen Teilnahme notwendigen Vorkenntnisse der Teilnehmer zu sorgen.

Anmeldung

Die Anmeldung zu jedem Seminar erfolgt schriftlich. Der Vertrag wird wirksam mit der Übersendung der Buchungsbestätigung durch Logos. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Seminarort

Die Seminare finden grundsätzlich in den Seminarräumen von Logos in 54290 Trier, Matthiasstr. 44 - 46 oder an einem anderen von Logos angegebenen Ort statt. Inhouse-Seminare finden aufgrund gesonderter Vereinbarung bei der auftraggebenden Firma oder an anderen Orten statt, sofern die Firma auf Anforderung von Logos geeignete Räumlichkeiten und die notwendigen technischen Betriebsmittel zur Verfügung stellen kann.

Rücktritt bei offenen Seminaren

Der Teilnehmer hat das Recht, bis zum 15. Tage vor Beginn des gebuchten offenen Seminars von diesem zurückzutreten. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall die Seminargebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 8 % der Brutto-Seminargebühr zurück. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt vom offenen Seminar nicht mehr möglich, Seminargebühren fallen unabhängig von der Teilnahme am offenen Seminar an. Die Teilnahme kann insgesamt an eine andere Person abgetreten werden, wobei der Teilnehmer die Verantwortung für evtl. notwendige Vorkenntnisse des Abtretungsempfängers trägt.

Rücktritt bei Firmenseminaren

Firmenseminare können bis zum 15. Tage vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden. Bei Absagen bis zum 8. Tage vor Seminarbeginn wird eine Gebühr von 50 % der Seminargebühr berechnet. Eine spätere Absage löst die vollen vereinbarten Seminargebühren aus.

Termine

Logos behält sich das Recht vor, offene Seminare bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ersatzlos ausfallen zu lassen. Im Falle von Überbuchungen behält sich Logos das Recht vor, diese Seminare zu teilen. Logos behält sich schließlich das Recht vor, die einzelne Seminartage zu verlegen.
In jedem der vorstehenden Fälle ist der Teilnehmer berechtigt, seine Teilnahme am Seminar schriftlich abzusagen. Die Absage hat drei Tage nach Erhalt der Nachricht von Logos zu erfolgen. Die Absage ist in diesem Falle für den Kunden kostenfrei. Gezahlte Gebühren werden von Logos in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
Bei Ausfall von Firmenseminaren durch Gründe, die Logos zu vertreten hat, wird dem Auftrageber ein adäquater Ersatztermin zur Verfügung gestellt.

 

Schulungserfolg

Logos beschäftigt im Rahmen seiner Seminare qualifizierte Trainer und verwendet anerkannte Lehrmethoden. Dennoch kann Logos für den Seminarerfolg , der vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Seminarteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.

Haftung bei Unfällen und Diebstahl

Für durch Unachtsamkeit entstandene Unfälle und Verlust oder Diebstahl von zu den Seminaren mitgebrachter Sachen kann Logos keine Haftung übernehmen.

Zahlung

Bei offenen Seminaren erhält der Teilnehmer von Logos eine Rechnung über die Seminargebühren, die vor Beginn des Seminars zu bezahlen ist.
Bei Firmenseminaren erfolgt die Rechnungsstellung nach Beendigung des Seminars. Erstreckt sich ein Firmenseminar über einen Monat hinaus oder bucht eine Firma ein ganzes Seminarkontingent, erfolgt die Abrechnung der Seminare durch Logos zum Ende des laufenden Monats für die bis zu diesem Tage erbrachten Seminarleistungen.
Die Rechnungen enthalten die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Seminare, die von Logos außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland abgehalten werden, sind umsatzsteuerfrei.
Rechnungen von Logos sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Logos berechtigt, für jede Mahnung pauschale Gebühren in Höhe von 5,11 € sowie eine Verzinsung des offenstehenden Betrags mit einer Verzinsung von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.



§ 3 Übersetzungen

Umfang des Auftrags

Alle Aufträge werden mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Ausfertigung des Auftrags. Bei Unklarheiten im Quelltext behalten wir uns vor, beim Auftraggeber nachzufragen bzw. nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.

Auftragserteilung

Der Kunde erteilt uns die Aufträge unter Angabe des Ziellandes, des Fachgebietes des Textes sowie besonderer Terminologiewünsche. Zusätzlich ist der Verwendungszweck mitzuteilen. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über besondere Ausführungsformen des Auftrags zu unterrichten (Formatierung etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung einer Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.). Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann uns keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu unseren Lasten.

Haftung

Wir haften in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Regressansprüche bei Schadensersatzansprüchen Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haften nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder unleserliche zur Verfügung gestellte Quelltexte verursacht werden. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt.

Lieferfristen

Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Wir können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn der zu bearbeitende Text besondere Schwierigkeiten aufweist oder sonstige Gründe dazu Anlass geben.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich wird bei Abholung bar bezahlt. Ist eine Zahlung durch Überweisung/Rechnung vereinbart, so ist diese innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet. Übersteigt der Auftrag an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, sind wir berechtigt, unser Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.

Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus wichtigem Grunde unseren Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Unsere EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, usw.) werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei der Lieferung von Dateien per E-mail ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

§ 4 Sonstiges

Der Kunde kann Rechte oder Ansprüche aus den vertraglichen Vereinbarungen mit Logos mit Ausnahme der in § 2 dieser AGB vereinbarten Möglichkeiten nur wirksam abtreten, wenn Logos dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.

Mündliche Vereinbarungen zwischen Logos und dem Kunden sind nur wirksam, wenn Logos sie schriftlich bestätigt. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Verzichtet Logos im Einzelfall auf die Durchsetzung dieser AGB, so bedeutet dies keine Abänderung dieser AGB.

Soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist, vereinbaren Logos und der Kunde als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen die Gerichte in Trier, Deutschland.


§ 4 Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz

Logos speichert die Daten des Kunden in elektronischer Form. Logos verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Logos wird insbesondere die gespeicherten Daten des Kunden ohne dessen Zustimmung keinem Dritten zugänglich machen.